Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist grundsätzlich durch einen Notar zu beurkunden. Wird darüber hinaus ein Bauträgervertrag für das betroffene Grundstück vereinbart, so besteht eine Pflicht zur notarielle Beurkundung auch für diesen Vertrag. Wertungsmaßstab für die notarielle Beurkundungspflicht des Bauvertrages ist dabei, ob die beiden Verträge eine rechtliche Einheit bilden. Von einer solchen ist auszugehen, wenn die Vertragsparteien das eine Geschäft nicht ohne das andere abschließen wollen, das gesamte Projekt also mit dem Abschluss beider Verträge stehen oder fallen soll. Irrelevant ist dabei, welcher Vertrag zuerst geschlossen wurde, oder ob bisheriger Grundstückseigentümer und der durch den Bauträgervertrag zur Objekterrichtung Verpflichtete identisch sind.
Wurde der Bauvertrag nicht durch einen Notar beurkundet, so ist er unwirksam.