Der Wertverlust bemisst sich nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstückteils.
In dem Rechtsstreit überbaute ein Nachbar 2m² des nachbarlichen Grundstücks, welches einen maximalen Bodenwert von 300,-Euro/m² hatte, infolge einer durchgeführten Wärmedämmung an seinem Haus. Da der Kläger keine besonderen Wertminderungen des Grundstücks aufzeigen konnte, nahm das Gericht eine Beschwer von 600 Euro an.