Relevant ist für den Schutz des Urheberrechtes dabei das Erreichen einer gewissen ,,Schöpfungshöhe'. So müsste bei Werbetexten die Durchschnittsgestaltung deutlich überragt werden. Nur so könne von einer persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ausgegangen werde. Der Länge des Textes kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, da mit der Länge auch die Möglichkeit wächst, eine eigene schöpferische Leistung des Erstellers zu erkennen.
Ist von einer solchen schöpferischen Leistung des Erstellers auszugehen, so liegt in der nicht gestatteten Nutzung des Textes eine Urheberrechtsverletzung, die dem Ersteller oder Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gewährt.