In dem zugrunde liegenden Sachverhalt sollten die Vergütungszahlungen an den Architekten in Raten, orientiert an dem jeweiligen Fortschritt der Arbeiten erfolgen. Der Architekt gab jedoch falsche Informationen über den Baufortschritt weiter und erhielt in Folge dessen Honorarzahlungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gerechtfertigt waren. Nachdem Bauherr und Bauunternehmen in die Insolvenz gingen, realisierte die finanzierende Bank die Unrichtigkeit der erhaltenen Anzeigen über den Baufortschritt und forderte den Architekten zur Rückzahlung der zu viel gewährten Beträge auf. Mit Recht, wie das Gericht befand.
Nach dessen Ausführungen sei zwischen Bank und Architekten ein stillschweigender Auskunftsvertrag geschlossen worden. Die Bank durfte auch auf die Korrektheit der ihr gemachten Auskünfte vertrauen, weshalb der Architekt für den finanziellen Schaden haftbar sei. Dementsprechend seien die zu viel gewährten Leistungen der Bank zu erstatten.