Wegen der Geltung der Heizkostenverordnung brauchen die Wohnungseigentümer keine Entscheidung darüber zu treffen, ob verbrauchsabhängig abzurechnen ist oder nicht.
Da jedoch die Heizkostenverordnung mehrere Möglichkeiten eröffnet, sind Beschlüsse darüber, wie abzurechnen ist, notwendig.