Der Kläger verlangte von dem betroffenen Grundstückseigentümer Schadensersatz in Höhe von mehr als € 6000,-. Auslöser seines Begehrens war eine auf dem Hof des Beklagten stehende Pappel, welche im Sommer 2009 auf den abgestellten PKW des Klägers stürzte.
Das Gericht beurteilte die Forderung als berechtigt und führte aus, dass es Aufgabe des Grundstückeigentümers gewesen wäre, an dem Baum zweimal im Jahr einer "Baumschau" durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Die im Sachverhalt durchgeführte Überprüfung des Baums durch einen Laien sei nicht ausreichend gewesen. Zu diesem Ergebnis kam auch ein bestellter Sachverständiger, nach dessen Auffassung die drohende Gefahr durch die Pappel einem Profi aufgefallen wäre.