Dem Gericht nach handelt es sich bei einer solchen Dichtheitsprüfung mittels einer Rohrkamera um eine konkrete Grundlage für Sanierungsmaßnahmen und bei den Kosten folglich um Aufwendungen für eine Instandsetzungsmaßnahme. Bei solchen Instandsetzungsmaßnahmen handelt es sich nach dem Gesetz um steuerlich zu berücksichtigenden Handwerkerleistungen, weshalb die anfallenden Kosten in einer höhe von 20% steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Auffassung des Finanzamtes, es würde sich bei der Dichtheitsprüfung mittels einer Rohrkamera um eine nicht zu berücksichtigende gutachterliche Tätigkeit handeln, folgte das Gericht somit nicht.