Denn in einem solchen Fall ist die Beschädigung als von "außen einwirkendes Ereignis" zu betrachten, welches grundsätzlich von der Versicherung abgedeckt ist. Zu denken ist dabei etwa an Spurrillen oder Seitenwind, wodurch sich ein Anhänger "aufschaukeln" und das Zugfahrzeug beschädigen kann.
Mit Recht können Versicherungen hingegen die Leistung ausschliessen, wenn dem Fahrzeugführer ein Fehler in der Bedienung unterläuft oder ein Materialfehler (Reifenplatzer infolge brüchiger Reifen o.ä.) zu dem Unfall führt.