Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens warb ein Teppichhändler großzügig für den Abverkauf der "Insolvenzware" und versprach in diesem Zusammenhang satte Preisnachlässe. Der Hauptteil der Ware gehörte jedoch nicht zur Insolvenzmasse.
Das Gericht untersagte dem Händler diese Art der irreführenden Werbung und beanstandete darüber hinaus, dass die in der Werbung angegebenen ursprünglichen Preise der Waren tatsächlich nie gefordert wurden.