Nicht ausreichend ist es hingegen eine Beeinträchtigung von Radaranlagen, welche keine Auswirkungen auf den Flugverkehr erwarten lassen.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Bauherr eine Baugenehmigung für zwei knapp 150 m hohe Anlagen in 11 km Entfernung zum Flughafen in Geilenkirchen.