Selbiges verweigerte die Krankenkasse aber einer inzwischen 27-jährigen Hagenerin. Mit der Vollendung des 23. Lebensjahres könnte sie sich selbst unterhalten. Folglich sei sie auch nicht mehr kostenlos über ihren Vater familienversichert.
Das Gericht führte aus, dass die junge Frau aufgrund ihrer geistigen Behinderung ausser Lage ist für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. In einem solchen Fall sind behinderte Kinder unabhängig von ihrem Alter kostenlos über die Krankenversicherung der Eltern familienversichert. Bei der Frage nach den eigenen Unterhaltsmöglichkeiten ist der praktisch erschwerte Zugang von behinderten Menschen zum Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. In der Realität werden Behinderte oftmals nur im Niedriglohnsektor beschäftigt, müssen aufstockende Sozialleistungen beantragen und können somit regelmäßig nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen.