Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Berlin, obwohl die neue Wärmedämmung und der Einbau der neuen Fenster letztendlich auch im Interesse des Mieters liegen. Denn der verringerte Lichteinfall führt zu einer Verschlechterung der Mietsache, zumal die Belichtung einer Wohnung für Mieter ein wesentliches Kriterium darstellt.