Ein Richter verletzt seine Neutralitätspflicht, wenn er sich einseitig den Vortrag einer Partei pauschal zu eigen macht. Er kann deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit in einem späteren Prozess abgelehnt werden, entschieden die Richter am Oberlandesgericht Schleswig. Der fragliche Richter hatte in einem Vorprozess zwischen den beiden Parteien sein Urteil beinahe ausschließlich mit einer Bezugnahme auf die Ausführungen einer der beiden Parteien begründet. In einem nachfolgenden Prozess lehnte die Gegenpartei deshalb den Richter wegen der Befürchtung mangelnder Objektivität ab.