Seit dem 1. Juli 2010 gelten für sogenannte Trikes und Quads neue Kfz-Steuertarife. Bislang wurden diese dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge, so die offizielle gesetzliche Bezeichnung, wie Pkw behandelt. Da aber seit 1. Juli letzten Jahres für neuzugelassene Pkw die Kfz-Steuer nach dem CO2-Ausstoß berechnet wird und für Trikes und Quads keine CO2-Werte in anerkannten Verfahren ermittelt werden können, bilden sie künftig eine eigenständige Fahrzeuggruppe.
Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen. Sie beträgt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10 21,07 Euro bei Benzinmotoren und 33,29 Euro bei Dieselmotoren. Für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08 beträgt die Steuer 25,36 Euro bei Benzinmotoren und 37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Die jeweilige Schlüsselnummer ergibt sich aus den Fahrzeugzulassungspapieren (Eintragung im Feld "Schlüsselnummer zu 1" im bisherigen Fahrzeugschein bzw. -brief und in Zeile 14, unter 14.1, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II, wobei die beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge entscheidend sind).