Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellen, sollten Sie nicht nur die Handbremse anziehen, sondern auch den ersten Gang einlegen. Andernfalls verhalten Sie sich zumindest nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe grob fahrlässig, wenn das Gefälle zehn oder mehr Prozent beträgt. Dies hat zur Folge, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und für Schäden, die Ihr davon rollendes Fahrzeug verursacht, selbst aufkommen müssen. Die Richter wiesen zudem den Einwand des Klägers, er habe aus Versehen den dritten Gang eingelegt, zurück. Zum einen konnte er dies nicht nachweisen, zum anderen, so die Urteilsbegründung, wäre auch dies ein erheblicher Verstoß gegen die hier erforderliche Sorgfalt, nachdem bei derart abschüssigen Straßen stets höchste Vorsicht geboten ist.