Aufgrund der vielfältigen Darstellungsmöglichkeiten wohnt Nachrichtentexten eine individuelle Prägung inne, aufgrund derer sie unter den Urheberschutz fallen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011
Auch wenn sich eine Klage nur gegen ein einzelnes lautes Spielgerät richtet und nicht gegen den Spielplatz ans sich, haben betroffene Anwohner kaum Aussicht auf Erfolg.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2012
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte muss nicht zu einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht führen.
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2012
Haus- und Ziergärten mit mehr als 2500 qm Fläche sind unter Umständen als landwirtschaftliche Unternehmen anzusehen und unterliegen damit der Beitragspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sozialgericht Marburg, Urteil vom 12.10.2012
Zu der Frage, wann ein Anwohner einen Anspruch auf Beseitigung zu dicht an sein Grundstück heranwachsender Straßenbepflanzung hat, äußerte sich jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor der Antragsstellung beim Grundbuchamt endet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2011
Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2012
Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze möglich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses den gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig:Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses setzt zum einen voraus, dass der Vermieter vernünftige Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung hat, die den Nutzungswunsch nachvollziehbar erscheinen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012